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Gesetzentwurf Kindergrundsicherung

Am 06.11.2023 wurde der Gesetzentwurf einer Kindergrundsicherung vorgestellt, nachdem es bereits im Vorfeld viel politischem Lärm darum gegeben hatte. Und die Kritik ist groß: nichts bleibt übrig von dem Ziel einer einfachen, automatisiert berechneten Leistung ohne bürokratische Hürden. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass dieses neue Modell keineswegs existenzsichernd und sozial gerecht ausgestaltet ist. Es bildet auch nicht die tatsächlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen ab.
Der Gesetzentwurf bringt also keine systematischen Vereinfachungen;  er bringt auch keine wirklichen finanziellen Verbesserungen für Kinder mit sich. Bei der Anhörung in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 13.11.2023 im Bundestag konnten viele Verbände ihre Kritikpunkte vorbringen, dazu gehörten auch der VAMV-Bundesverband und der Familienbund der Katholiken. Für alle Stellungnahmen gilt die Forderung: Es muss dringend grundlegend nachgebessert werden – in der vorliegenden Form verdient der Entwurf den Namen „Kindergrundsicherung“ nicht.
Am 24.11.2023 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf behandelt – auch die Bundesländer sehen großen Änderungsbedarf. Man darf gespannt sein auf die weitere Entwicklung.
Die Anhörung selbst kann man über die Website des Bundestags streamen. https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/974282-974282


Ganztagsförderung in der Grundschule – Rechtsanspruch ab 2026

Im Oktober 2021 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz, kurz GaFöG), das die stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs für Grundschulkinder vorsieht. Im August 2026 soll mit der ersten Klassenstufe in den Bundesländern begonnen werden, mit jedem Schuljahr die nächst höhere Klassenstufe dazukommen. Die Ganztagsbetreuung wird acht Stunden pro Tag einschließlich Mittagessen in der Schul- und Ferienzeit umfassen. Der Rechtsanspruch im GaFöG ist im SGB VIII verankert; d.h. es geht vor allem um die Förderung von Grundschulkindern aus der Perspektive der Jugendhilfe, nicht nur um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um den Bruch in Bezug auf Ganztagsbetreuung im Übergang von der Kita zur Grundschule zu beheben, ist die Einführung des neuen Gesetzes nur folgerichtig.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen haben entschieden, sich in 2023/2024 mit dem Ganztagsförderungsgesetz und dessen Umsetzung auf Landesebene auseinanderzusetzen und zwar konkret mit der „Kind- und familiengerechten Gestaltung des Ganztags in der Grundschule aus Kindersicht“.

Mittels einer Befragung von Grundschüler*innen aus rheinland-pfälzischen Schulen sollen die Bedürfnisse und Bedarfe von Kindern erhoben werden. Zusätzlich erfolgt eine Auswertung ausgewählter wissenschaftlicher Studien, die den Fokus auf den Kindern legen. Mit den Ergebnissen der Erhebung wird die AGF sich in die politische Diskussion einbringen.